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Allgemeine Geschäftsbedingungen

hier findest du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von pimb

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung von pimgdesign (nachfolgend PIMB) und ihrem Auftraggeber (nachfolgend Kunde). Diese Bedingungen gelten überall dort, wo nicht durch vertragliche Abrede andere Bestimmungen vereinbart wurden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen sind integrierter Bestandteil aller Verträge zwischen der PIMB und ihrer Kundschaft. Abweichende Bedingungen der Vertragspartner werden nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurden. Die AGB können von der PIMB jederzeit geändert werden. Sollte dies Auswirkungen auf die Preise eines Vertrages haben, ist der Kunde berechtigt, den entsprechenden Vertrag unter Einhaltung der darin angegebenen Kündigungsfrist zu kündigen. Die Aktualisierten AGB haben in diesem Fall keinen Einfluss auf den gekündigten Vertrag.

Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.pimbdesign.ch publiziert. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung resp. seinem Auftrag, die AGB gelesen und vollumfänglich akzeptiert zu haben.

2. Gewährleistung

Die PIMB verpflichtet sich, die Daten so aufzubereiten, dass sie von Dritten für die Produktion oder die Weiterverarbeitung im professionellen Rahmen übernommen werden können. Die PIMB verwendet branchenübliche Software. Die Kompatibilität mit Programmen Dritter kann jedoch nicht gewährleistet werden. Von der Gewährleistung in jedem Fall ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die PIMB nicht zu vertreten hat.

3. Entgelt und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erhält der Kunde nach Fertigstellung des Projektes die Rechnung, die innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen ist. Sollte das Projekt wegen Nichtgefallens oder anderer Gründe seitens des Kunden nicht fertig gestellt werden, so wird der Aufwand bis zu diesem Zeitpunkt in Rechnung gestellt. Sollte der effektive Aufwand 10% des offerierten Preises übersteigen, wird der Kunde vorher informiert und sein Einverständnis für diese Kosten eingeholt.

Wird der Zahlungstermin vom Kunden ohne Rücksprache mit PIMB nicht eingehalten, ist PIMB berechtigt, nach Mahnung einen Verzugszins und / oder Mahngebühren in Rechnung zu stellen.

4. Überschreitung der Kapazität und/oder Nutzung weiterer Kompetenzen

Die PIMB behält sich vor, Projekte oder Teile davon unverbindlich von ihren Partnern offerieren zu lassen, falls diese die Kapazität der PIMB übersteigen würde oder es Sinn macht, weitere Kompetenzen zu nutzen. Eine derartige Auslagerung bedingt das Einverständnis des Kunden. Es besteht in jedem Fall ein separater Vertrag zwischen dem Kunden und dem Partner der PIMB.

5. Produktion von Printmedien/Druckaufträge

Auf Wunsch organisiert PIMB dem Kunden auch Druckaufträge. Die zusätzlichen Aufwendungen für den Versand der Daten, die Produktionsabklärungen, Offertenvergleiche etc. werden dem Kunden separat offeriert und in Rechnung gestellt.

6. Aufbewahrung

Die Daten werden bei uns ohne Gewährleistungspflicht archiviert. Originalvorlagen wie Fotos, Dias usw. sowie Manuskripte und Mustervorlagen werden nach Fertigstellung des Projekts dem Kunden übergeben.

7. Datenherausgabe

Sämtliche für das Projekt nötigen Daten (insbesondere Schriften und Bilder) müssen vom Kunden erworben werden und gehören deshalb ihm. Sie werden nach Fertigstellung und Bezahlung des Projekts auf Wunsch ausgehändigt. Die PIMB behält sich vor, eine Kopie der Daten zu Dokumentationszwecken zu archivieren.

8. Haftungsausschluss

Farben und Qualität, insbesondere bei Bildern, werden je nach Produktionsverfahren anders wiedergegeben als auf den zur Kontrolle gelieferten PDF-Files und Farbprints. Ohne Farbproof oder Andruck kann die PIMB keine Qualitätsgarantie gewährleisten. Die PIMB übernimmt keine Haftung für Schreibfehler oder inhaltliche Fehler, die vom Kunden auf dem «Gut zum Druck» übersehen werden.

9. Rechtsgewähr

Die Gewährleistung der Nutzungsrechte der vom Kunden gelieferten Gestaltungselemente, wie zum Beispiel Logos, Bilder und Illustrationen, liegt beim Kunden.

10. Nutzungsrecht

Das Urheberrecht verbleibt bei der PIMB. Das Vervielfältigungsrecht des erstellten Werkes geht bei der Bezahlung des Honorars an den Kunden über.

11. Kennzeichnung des Werkes/Eigenwerbung

Die PIMB ist ausdrücklich berechtigt, die von ihr erstellten Werke wie Broschüren, Plakate, Websites, Inserate etc. entsprechend zu kennzeichnen und als Referenz auf ihrer Website abzubilden.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz

Letzte Aktualisierung: 12. Dezember 2019